Hohe Krankenkassenfranchise

Sollten Sie Respekt vor einer hohen Franchise haben, ist es sinnvoll diesen kleinen Bericht zu lesen.

Die Krankenversicherung in der Schweiz, erlaubt es, mittels der gewählten Jahresfranchise sich an den eigenen Gesundheitskosten zu beteiligen. Je höher die Franchise, desto tiefer die monatliche Prämie.

Beispiel:
Person Wohnsitz Stadt Bern, Alter 35. Versichert mit Telemedizin 

Eine Franchise von SFr. 300.- ergibt die Prämie von SFr. 472.85 / Jahr SFr. 5674.-
Eine Franchise von SFr. 2'500.- ergibt die Prämie von SFr. 353.45 / Jahr SFr. 4241.-

Einsparung p. Monat SFr. 119.40 / Jahr SFr. 1432.80

 

Die selbst getragenen Gesundheitskosten können in vielen Kantonen von der Steuer Abgezogen werden.

Auszug TaxInfo Kanton Bern
Krankheits- und Unfallkosten sind steuerlich abziehbar, soweit sie 5% des Reineinkommens übersteigenArt. 33 Abs. 1 Bst. h DBG. Abzugsfähig sind die eigenen Krankheitskosten, die Krankheitskosten der Kinder, für welche ein Kinderabzug zulässig ist, und die Krankheitskosten unterhaltener Personen. Abziehbar sind sämtliche Krankheitskosten, welche im entsprechenden Steuerjahr in Rechnung gestellt und selbst getragen wurden (nicht von der Krankenkasse oder Anderen).

LINK ZU TAXINFO BERN

Die Ansätze zur Berechnung können variieren. Für dessen Richtigkeit kann keine Verantwortung übernommen werden
Die Berechnung ist als Anstoss zur Eigen Berechnung gedacht.